Sehr geehrte Geschäftspartnerin, sehr geehrter Geschäftspartner,
mit Wirkung zum 01. Juli 2021 wird die Haftpflichtkasse die Beiträge ihres Haftpflicht-Bestands im Privat- und Firmenkundengeschäft um 10 % anheben. Diese Entscheidung beruht auf dem Ergebnis einer unabhängigen Treuhänder-Ermittlung.
Wieso ist eine BAG 2021 erforderlich? Über viele Jahre hinweg ist es der Haftpflichtkasse gelungen, der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklung entgegen zu stehen und ihre Beitragssätze in der Haftpflichtversicherung weitestgehend stabil zu halten. Dieses Jahr wird die Haftpflichtkasse der empfohlenen Beitragsangleichung folgen. Weitere Informationen hierzu finden Sie und Ihre Kunden auf unserer Website.
Was bedeutet die BAG 2021 für Ihre Kunden? Ihre Kunden erhalten die Information zur Beitragsanpassung zusammen mit der Beitragsrechnung rechtzeitig vor ihrer Hauptfälligkeit – beginnend ab dem 1. Juli 2021.
Gibt es auch Tarife die von der BAG 2021 ausgeschlossen sind? Die Beitragsangleichung betrifft den Bestand im Privatkunden- als auch im Firmenkundengeschäft. Ausgenommen von der bestandswirksamen BAG sind:
Alle Verträge, welche „Corona-Hilfsmaßnahmen“ der Haftpflichtkasse in der Vergangenheit bereits in Anspruch genommen haben.
Privatkunden-Geschäft Historische Tarifgenerationen, die bereits ein Beitragsniveau über dem des aktuellen Tarifs haben, unter Berücksichtigung der vom Treuhänder jetzt ermittelten Anpassung.
Firmenkunden-Geschäft Hier bleiben unter anderem in der Betriebshaftpflichtversicherung die Branchen Gaststätten und Hotel, ebenso wie Gesundheitswesen und Handel unberücksichtigt.
Wie erkenne ich als Vermittler, welche Verträge von der BAG betroffen sind? Die von der BAG 2021 betroffenen Verträge werden alle im Extranet für Sie gekennzeichnet. Dabei können Sie auf Einzelvertrags-, als auch auf Listenebene sich diese Haftpflichtversicherungsverträge ganz einfach selektieren lassen.
Abb.: Beispiel auf Einzelvertragsebene
Bei Fragen zur BAG 2021 steht Ihnen unser Service Center zur Verfügung.
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